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   OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04   

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https://dejure.org/2004,15670
OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04 (https://dejure.org/2004,15670)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28.09.2004 - 11 UF 29/04 (https://dejure.org/2004,15670)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 28. September 2004 - 11 UF 29/04 (https://dejure.org/2004,15670)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 2
    Alleiniges Sorgerecht bei offensichtlichem Desinteresse des nicht betreuenden Elternteils

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Kein Interesse am Kind - Sorgerecht futsch

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    "Rabenmutter" verliert Sorgerecht - Beim Vater war das Kind "besser aufgehoben"

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 18.12.2003 - 1 BvR 1140/03

    Zur elterlichen Sorge für Kinder aus geschiedener Ehe

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04
    Ein Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63).
  • BGH, 29.09.1999 - XII ZB 3/99

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung des alleinigen

    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04
    a) Nach der Neugestaltung des Rechts der elterlichen Sorge durch das Kindschaftsrechtsreformgesetz obliegt es in erster Linie der Entscheidung der Eltern, ob sie nach ihrer - dauerhaften - Trennung die gemeinsame elterliche Sorge beibehalten wollen; deren Auflösung in eine - gegebenenfalls auch nur partielle - Alleinsorge erfolgt nur auf Antrag eines Elternteils beim Vorliegen der im Gesetz genannten Voraussetzungen (sog. modifiziertes Antragsverfahren; vgl. BGH NJW 2000, 203,204 = FamRZ 1999, 1646 f.; Veit in: Bamberger/Roth, BGB, 1. Auflage 2003, § 1671 Rn. 2).
  • KG, 21.09.1999 - 17 UF 4806/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Frankfurt, 30.12.1998 - 6 UF 124/98
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04
    Zentrale Bedeutung gewinnen damit - objektive - Kooperationsfähigkeit und - subjektive - Kooperationsbereitschaft der Eltern (OLG Saarbrücken OLGR 2004, 155; OLG Frankfurt FamRZ 1999, 612 f.; KG FamRZ 2000, 502 f.;Veit a.a.O., Rn. 28 m.w.N.).
  • OLG Zweibrücken, 09.12.1999 - 6 UF 3/99
    Auszug aus OLG Koblenz, 28.09.2004 - 11 UF 29/04
    Ein Vorrang der gemeinsamen Sorge vor der Alleinsorge eines Elternteils besteht dabei ebenso wenig wie eine gesetzliche Vermutung dafür, dass die gemeinsame elterliche Sorge im Zweifel die für das Kind beste Form der Wahrnehmung elterlicher Verantwortung sei (BVerfG FamRZ 2004, 354,355; BGH a.a.O.; OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 182; s. auch Bundestags-Drs. 13/4899, S. 63).
  • OLG Köln, 28.06.2012 - 4 UF 91/12

    Übertragung der elterlichen Sorge auf die Mutter allein

    Vermögen die Eltern nach der Trennung eine gemeinsame "Kommunikations- und Problemlösungsebene" nicht aufzubauen und steht dies - prognostisch - auch für die Zukunft nicht zu erwarten, ist die gemeinsame elterliche Sorge aufzulösen und demjenigen Elternteil zuzuweisen, bei dem das Wohl des Kindes am besten gewahrt zu werden verspricht (so OLGR Koblenz 2005, 834-835; vgl. auch OLG Naumburg FamRZ 2009, 792; OLG Saarbrücken a.a.O.; Veit a.a.O., Rn. 33: "relativ beste Lösung").
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